Im März 2007 wurde durch Presseberichte bekannt, dass die E.ON Netz GmbH eine 380.000 Volt-Höchstspannungsfreileitung von Wähle im Landkreis Peine bis zum hessischen Mecklar plane, die auch Salzgitter betreffen würde. Das war der Anlass, aus der Grünen Aktion gegen Elektrosmog die überparteiliche Bürgerinitiative (Bl) mit dem Namen „Elektrosmog macht krank – Starkstromleitungen unter die Erde!“ zu gründen.
Das Ziel war von Anbeginn – also seit 1998 – die unterirdische Kabelverlegung von Freileitungen in unserem Stadtgebiet. Durch die Bildung der Bl erhofften sich die Unterstützer, mehr Druck auf Stadtverwaltung, Politik und Netzbetreiber ausüben zu können. Dieser Druck wurde noch erhöht durch den Zusammenschluss von rund 20 Bl’s, die sich zwischenzeitlich entlang der Stromtrasse Wahle-Mecklar gebildet hatten. Die gemeinsame Forderung nach einer kompletten Erdverkabe-lung der 190 km langen Strecke vereinte sie. Mit über 40.000 gesammelten Unterschriften von betroffenen Bürgern und Unterstützern wurden die Gemeinde- und Stadtverwaltungen sowie die Niedersächsische Landesregierung konfrontiert.
Nach intensiven Verhandlungen der Bl’s mit Politikern und dem Netzbetreiber, unterstützt durch Info-Veranstaltungen, Demos und der umfangreichen Berichterstattung der Presse, gelang es Ende 2007 ein niedersächsisches Erdkabelgesetz zu erringen. Dieses Gesetz aus Allianz von Bund (damaliger Bundesumweltminister Gabriel) und Land (damaliger Ministerpräsident Wulff) bejahte nicht nur die Erdverkabelung, sondern schrieb sie überdies zwingend vor, wenn 200 m Abstand zu Wohngebäuden im Außenbereich und 400 m im Innenbereich von Siedlungen unterschritten werden. Weil diese Bestimmung lediglich auf eine Teilverkabelung hinauslief, lehnten die Bl’s sie ab.
Ihre Argumente für eine komplette Erdverkabelung in der HGÜ-Technik (Hochspannungsgleichstromübertragung) sind:
– geringere Stromtransportverluste
– klimaschonend und umweltfreundlich
– kann ohne Zeitverzögerung, hervorgerufen durch Prozesse der Anwohner und Umweltverbände, verlegt werden
– Wertverluste von Häusern werden verhindert
– keine gesundheitlichen Gefahren durch Elektrosmog
Auf Betreiben des damaligen Bundeswirtschaftsministers Glos (CSU) und den Energiekonzernen wurde im März 2009 im Bundestag das EnLAG (Energieleitungsausbaugesetz) beschlossen, welches den beschleunigten Ausbau des Höchstspannungsnetzes bezwecken sollte. In diesem Bundesgesetz wird unter anderem der Klageweg eingeschränkt (nur noch eine Instanz möglich) und die Erdverkabelung nicht vorgeschrieben, sondern hier ist nur von einer „kann“-Regelung die Rede.
Am 12. März 2011 ist eine Änderung des EnLAG durch den Deutschen Bundestag in Kraft getreten, die nun rechtliche Klarheit in die laufende Netzausbauplanung in Niedersachsen bringt. Die bisherige „kann“-Bestimmung wurde dahingehend modifiziert, dass künftig bei unvermeidbaren Wohnbereichsannäherungen auf den Pilotstrecken, zu denen die Trasse Wahle-Mecklar gehört, Teilerdkabelabschnitte von den zuständigen Genehmigungsbehörden des Landes angeordnet werden können. Für eine vollständige Erdverkabelung gibt es weiterhin keine rechtlichen Möglichkeiten.