Ziel frühzeitig erreicht: Landtag beschließt Gesetzesänderungen für mehr Natur- und Artenschutz / Weiterführung nicht mehr notwendig
Der Niedersächsische Landtag hat das Gesetz, das über den sog. „Niedersächsischen Weg“ erarbeitet wurde, heute verabschiedet. Damit sind die Bedingungen erfüllt, unter denen wir darauf verzichten können, die Zulässigkeit unseres Volksbegehren bis zum 13.11. bei der Landeswahlleiterin zu beantragen. Das haben die 3 Trägerorganisationen des Volksbegehrens (Berufs- und Erwerbsimkerbund, NABU und GRÜNE) heute in einer gemeinsamen Pressekonferenz erklärt. Unser ganz herzliches DANKESCHÖN an alle, die diesen vorzeitigen Erfolg durch ihr Engagement möglich gemacht haben. Denn – man kann es nicht oft genug sagen – ohne das Volksbegehren und ohne dessen erfolgreichen Verlauf im Laufe der letzten Monate wären Landesregierung und Landvolksverband niemals auf den weit überwiegenden Teil unserer Forderungen eingeschwenkt.
Wie geht es mit dem Volksbegehren weiter?
Überall im Land haben sich Aktionsbündnisse aus GRÜNEN, Umweltverbänden, lokalen Umweltgruppen, Imker*innen, etc. für das Volksbegehren gebildet. Es wäre schön, wenn diese Bündnisse auch über den Schluss des Volksbegehrens hinaus weiter Bestand haben. Wir werden jedenfalls versuchen, unsere Kontakte zu den Regionalen Aktionsbündnissen nicht abreißen zu lassen. Jetzt kommt es darauf an, auch ein Auge auf die konkrete Umsetzung zu haben:
Werden in den Unteren Naturschutzbehörden tatsächlich die vereinbarten neuen Stellen geschaffen?
Wie sehen die Gewässerrandstreifen im kommenden Jahr tatsächlich aus?
Wie läuft es mit dem Schutz der Wiesenvögel vor Ort?
Diese und weitere Fragen der Umsetzung werden wir im Auge behalten müssen.