Über die Hälfte des Jahres dürfen Hunde in Salzgitter außerhalb der Ortschaften (Brut- und Setzzeit 1.1. – 15. 7.) und in öffentlichen Grünanlagen nicht ohne Leine laufen. In dieser Zeit können Hunde nur in Wohngebieten an Straßen frei laufen. Dabei kann ein Hund den Straßenverkehr und sich selbst gefährden.
Das ist keine artgerechte Haltung für Hunde.
Zur artgerechten Haltung gehört nicht nur der nötige Auslauf, den der Hund auch an der Leine haben kann, sondern Hunde haben auch Anspruch auf Kontakte und Spiel mit Artgenossen. Das ist an der Leine nicht möglich, da sich der Hund dort gegenüber Artgenossen anders verhält als wenn er frei läuft. Kommunikation unter Hunden läuft über Körpersprache ab und dazu brauchen Hunde eine gewisse Distanz und Fluchtmöglichkeiten.
Die von der Stadt ausgewiesenen Hundewiesen verdienen diesen Namen nicht. Sie sind nicht abgegrenzt gegen die benachbarten Flächen, auf denen Leinenzwang besteht und gegen stark befahrene Straßen. Sie werden in der Vegetationszeit nicht gemäht, sodass kleinere Hunde im hohen Gras verschwinden. Auf diesen Wiesen fühlen sich nur Zecken wohl.
Die Stadt Salzgitter nimmt ca. 500.000€ jährlich an Hundesteuer ein, die im allgemeinen Haushalt verschwinden. Ein Teil der Einnahmen aus der Hundesteuer muss für eine Einzäunung der Hundewiesen und für deren Pflege aufgewendet werden. Auch wäre eine Badestelle für Hunde wünschenswert.
Diese Ideen wurden vom GRÜNEN-Ratsherr Marcel Bürger in die politischen Beratungen der Stadt Salzgitter eingebracht. Leider wurden diese Bemühungen von den anderen Fraktionen im Rat abgelehnt. Wir werden uns als GRÜNE aber weiter hierfür einsetzen.
Die Bemühungen vieler Hundebesitzer, ihre Hunde mit viel Einsatz an Zeit und Geld zu gut erzogenen Begleitern in unserer Stadt zu machen, sollte honoriert werden. Hundehaltern, die mit ihrem Hund die Prüfung zum Hundeführerschein abgelegt haben, könnte ein Teil der Hundesteuer erlassen werden oder sie könnten vom Leinenzwang in öffentlichen Anlagen befreit werden.