Es ist schon kurios. Wir haben uns mit Atommüllendlager-Transporten zu beschäftigen, obwohl wir das Endlager Konrad gar nicht haben wollen. Denn das Projekt ist genehmigt und die Rechtsmittel der Stadt sind ausgeschöpft. Zwar bleibt die Hoffnung, dass unsere politischen Einflussnahmen die Inbetriebnahme noch verhindern, oder dass die Beschwerde Walter Traubes vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof noch eine Wende bringen wird, aber Fakt ist zurzeit: Konrad wird nach dem Ausbau in Betrieb gehen, verbunden damit sind die Atommülltransporte in unsere Stadt. Das bedeutet bei einem Einschicht-Endlagerbetrieb wöchentlich etwa 8 Schienentransporte und 10 LKW-Transporte. Und das bedeutet z.B. bei einem Unfall mit dem LKW auf der A 39 oder der Industriestraße Nord für häufige Windrichtungen stärkste Belastungen vor allem für Lebenstedt, Üfingen, Beddingen, Bruchmachtersen, Engelnstedt und Sauingen. Für weniger häufige Windrichtungen hauptsächlich für Lichtenberg, Salder, Steterburg und Bleckenstedt.
Nun zur Beschlussvorlage der Verwaltung Nr. 1664/16 zur Überprüfung der Transportstudie durch das Gutachterbüro intac.:
Die intac hat im Auftrag des Rates die Transportstudie der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) aus dem Jahr 2010 beurteilt. Diese Studie ist eine Aktualisierung der 1991 vorgelegten GRS-Transportstudie, die sehr kritisiert worden war. Die intac ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Studie 2010 keine ausreichende Bewertung der Auswirkungen der Abfalltransporte zulässt. Grundlegende Annahmen der Studie etwa zu den Grenzwerten für das Radioaktivitätsinventar und damit zur radiologischen Charakterisierung der Abfallgebinde sind nicht abdeckend. Die angewendete Risikoanalyse blendet mögliche schwere Unfälle aus und arbeitet mit Mittelwertbildung für das Radioaktivitätsinventar und die Ortsdosisleistung. Nach Auffassung der intac ist die angewendete Methodik – ich zitiere – „zwar für die politische Diskussion zur Akzeptanzgewinnung geeignet, aber nicht für die Beurteilung, welche Katastrophenschutzmaßnahmen zu ergreifen sind“ (S. 58 intac-Gutachten).
Vor diesem Hintergrund formuliert die Verwaltung unter Punkt 1 ihrer Beschlussvorlage, dass der Rat die fachliche Bewertung der GRS-Transportstudie Schacht Konrad durch die intac zur Kenntnis nimmt, und unter Punkt 2, dass der Rat und der Oberbürgermeister das Bundesamt für Strahlenschutz auffordern, die GRS-Transportstudie 2010 anhand der Erkenntnisse der fachlichen Bewertung des intac-Büros vom November 2012 überarbeiten zu lassen.
Ich komme nun zum Änderungsantrag 1933/16, Auch hier gestatten Sie mir bitte eine kurze Vorbemerkung.
Nach Sichtung des intac- Gutachtens kam die grüne Ratsfraktion zu der Auffassung, dass eine Überarbeitung der GRS-Transportstudie nicht ausreichend ist, sondern dass es einer völlig neuen Studie bedarf, der die maximalen Grenzwerte für das Radioaktivitätsinventar zugrundegelegt werden müssen, wie es das intac-Gutachten ausführt, und die sich methodisch nicht auf eine Mittelwertbildung beschränkt. Die Ausführungen des intac-Gutachters Anfang Februar in Salzgitter verstärkten diese Auffassung. Vor diesem Hintergrund haben sich dann alle Fraktionen und der Oberbürgermeister auf einen gemeinsamen Änderungsantrag verständigt. Dem Antrag ist in den zuständigen Ausschüssen und in allen Ortsräten zugestimmt worden.
Nun zum Antrag 1933/16: Unter Ziffer 1 des Beschlussvorschlages wird das Ergebnis der intac hervorgehoben, dass durch die GRS-Transportstudie keine ausreichende Bewertung der Auswirkungen der Abfalltransporte zum geplanten Endlager Konrad möglich ist.
Unter Ziffer 2 wird im Interesse der maximalen Sicherheit der Bevölkerung der Stadt Salzgitter das Bundesumweltministerium – als Auftraggeberin der Studie – aufgefordert, die Atommülltransporte mit der Methode des maximal plausiblen Unfalls untersuchen zu lassen und der Untersuchung die Ausschöpfung der maximal zulässigen Werte für Radioaktivitätsinventar und Ortsdosisleistung der Abfallgebinde zugrunde zu legen. Bei der Neuerstellung der Studie sind auch die übrigen Gesichtspunkte, die in der intac-Bewertung benannt werden und die für eine worst-case-Analyse erforderlich sind, zu berücksichtigen.
Ich bitte um Abstimmung.