Gleichberechtigung

Mehr Frauen in Führungspositionen!

 – Informationen aus der Sitzung des Rates im März 2015 –

Es gibt Ratssitzungen in Salzgitter mit „Sternstunden“, wenn Entscheidungen zu Weiterentwicklungen führen. Die Sitzung im März gehörte nicht dazu. Zur Verdeutlichung ein kurzer Rückblick.

Seit 2011 gibt es im Rat der Stadt eine Mehrheitskoalition aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Zu den im Koalitionsvertrag festgelegten Zielen gehört die Realisierung weiblicher Gleichstellung. Das ist auch heute noch nicht einfach. So liegt z.B. der weibliche Anteil im Rat insgesamt unter 20%. Im Unterschied zum freiwilligen kommunalpolitischen Engagement ist die Gleichstellung von Frauen in der Verwaltung gesetzlich geregelt. Erstmals seit 2011 ist ein Gleichstellungsplan im Abstand von 3 Jahren (der erste für 2012 – 2014) aufzustellen, der u.a. Unterrepräsentanzen eines Geschlechts sowie Ziele und Maßnahmen zum Abbau aufzeigt. Darüber hinaus, aber bereits seit 2004, ist alle 3 Jahre ein Gleichstellungsbericht zu erstellen, u.a. mit Ergebnissen aus den eingeleiteten Maßnahmen zur Gleichstellung.

Anfragen der grünen Ratsfraktion im Oktober 2012 ergaben, dass es bei der Stadt keinen Gleichstellungsplan gab, und dass der letzte Bericht im Jahr 2006 vorgelegt worden war. Für den Rat einer Stadt sind Gleichstellungsplan und –bericht wichtig, um ggf. frühzeitig steuernd in den Gleichstellungsprozess eingreifen zu können. Das war für Salzgitter angeraten, denn die Stadt belegte 2010 im Ranking der 79 deutschen Großstädte den letzten Platz.

Der Gleichstellungsplan 2012 – 2014 sollte im Juni 2013 – mit 18-monatiger Verspätung – dem Rat zur Kenntnis gegeben werden. Im Unterschied zum Oberbürgermeister vertrat die grüne Ratsfraktion die Auffassung, dass der Rat den Plan nicht nur zur Kenntnis zu nehmen, sondern angesichts der damit verbundenen weitreichenden Folgen auch zu beschließen habe. Nach kommunalrechtlicher Prüfung bestätigte das Niedersächsische Innenministerium mit Schreiben vom 2.1.2014, dass der Rat „im Rahmen seiner Richtlinienkompetenz nach § 58 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG allgemeine Grundsätze für die Erstellung des Gleichstellungsplanes vorgeben“ könne.

Durch den Gleichstellungsplan 2012 – 2014 waren mittlerweile die erheblichen Unterrepräsentanzen von Frauen in den Führungspositionen der Stadt offensichtlich geworden:

Verwaltungsvorstand eine Frau, fünf Männer

Fachdienste drei Fachdienstleiterinnen, fünfzehn Fachdienstleiter.

Und selbst auf der Ebene der Fachgebietsleitungen standen 14 Frauen 38 Männern gegenüber.

Diese erheblichen weiblichen Unterrepräsentanzen und der Hinweis im Gleichstellungsplan auf eine „Gläserne Decke“ bei der Stadt, die es Frauen offensichtlich erschwere, in Führungspositionen zu kommen, führten zu einem Antrag der rot-grünen Ratsfraktionen u.a. mit dem Ziel „in der Regel externer“ Ausschreibung von Führungs-/Leitungspositionen.

Diese Vorgabe verstand der Oberbürgermeister erneut als Eingriff in seine Entscheidungskompetenzen und ließ sie wiederum kommunalrechtlich prüfen. Im Juli 2014 kam das Nieders. Innenministerium zu dem Ergebnis, dass es für die Ratsvorgabe keinen „kommunalrechtlichen Hinderungsgrund“ gäbe. Der Rat greife nicht in die Rechtsstellung des Hauptverwaltungsbeamten ein. Zudem solle die externe Ausschreibung nur „in der Regel“ erfolgen.

Die Vorgabe wurde nun in den mittlerweile vorliegenden Gleichstellungsplan 2015 – 2017 aufgenommen. Nun versagte der Personalrat aufgrund dieser Regelung, die nach seiner Auffassung Nachteile für städtische Bedienstete berge, dem Gleichstellungsplan die Zustimmung. Die Befürchtungen aufnehmend, präzisierte die rot-grüne Koalition ihren Antrag wie folgt:

„Zum Abbau der erheblichen Unterrepräsentanz von Frauen in den Leitungs-/Führungsbereichen der Verwaltung und des technischen Dienstes sind freiwerdende Stellen in der Regel extern auszuschreiben. Im Rahmen einer vorherigen Absprache zwischen Oberbürgermeister, Personalrat sowie Gleichstellungsbeauftragter kann auf eine externe Ausschreibung verzichtet werden, wenn intern geeignetes Personal zur Verfügung steht.“

Durch die Stimmungsmache Andersdenkender sowie das Abstimmungsverhalten ewig Gestriger im Rat konnte dem Antrag nicht zum Erfolg verholfen werden.

Nein, für die Gleichstellung der Geschlechter gab es in der März-Ratssitzung keine Sternstunde!

Dr. Christa Garms-Babke