Auf der Tagesordnung der Ratssitzung am 29.1.2014 standen unter Anderem Entscheidungen zu den Themen “SRB als Energieproduzent”, “Nachnutzungskonzept Alt-Klinikum Salzgitter Bad” und “Vorranggebiete zur Windenergieerzeugung”.
Aufgrund des Tagesordnungspunktes “Nachnutzungskonzept Alt-Klinikum Salzgitter Bad” präsentierte die Verwaltung ihre Überlegungen. Dieses gänzlich unübliche Verfahren konnte jedoch auch nicht darüber hinwegtäuschen, dass trotz großzügiger Fristsetzungen ein Nachnutzungskonzept entgegen aller Ratsbeschlüsse bisher nicht erstellt worden ist.
Hier die Stellungsnahmen von Christa Garms-Babke zu den Tagesordnungspunkten für die Fraktion Bündnis90 / Die Grünen:
TOP 4.8 „SRB als Energieproduzent“ (Änderung der Betriebssatzung für den Städtischen Regiebetrieb)
Anrede
Für die grüne Ratsfraktion ist heute ein Tag großer Freude. Es ist ein besonderer Tag. Das Vorhaben der rot-grünen Koalition, auf Diebesstieg unter definierten Voraussetzungen eine Photovoltaikanlage über den städtischen SRB errichten und betreiben zu lassen, hatte für die Verwaltung die Konsequenz, eine Änderung der Betriebssatzung des städtischen Eigenbetriebs SRB vorzulegen, die heute zu beschließen ist. Mit dieser Änderung leiten wir heute für Salzgitter einen Wandel im Bereich der Energieversorgung ein. Wir versetzen einen städtischen Betrieb in die Lage, Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien zu errichten, zu unterhalten, und die gewonnene Energie zu verkaufen oder zum Eigengebrauch zu verwenden. In Salzgitter wird mit diesem ersten Schritt eine ökologisch nachhaltige Energieversorgung implementiert, die mit den klimapolitischen Zielen Deutschlands korrespondiert und als eine Aufgabe im Bereich der Daseinsvorsorge zu 100% in städtischer Hand liegt, wo sie auch hingehört.
Für diese Aufgabe ist der SRB geradezu prädestiniert. Er ist seit 2013 als Ökoprofit-Betrieb zertifiziert. In seinen Umweltleitlinien stellt er auf Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz ab. Praktisch bedeutet das z.B. die Nutzung von Regenwasser für Kehrmaschinen, die Optimierung des Energieverbrauchs, der schrittweise Umstieg auf erdgas- und strombetriebene Fahrzeuge. Der SRB ist ein Modell für die Zukunftsfähigkeit Salzgitters. Hochachtung und vielen Dank auch an dieser Stelle Herrn Leptien und seiner Mannschaft.
Abschließend möchte ich wiederholen. Für die grüne Ratsfraktion ist heute ein guter Tag heute. Zum einen ist es der Start zur Bereitstellung von Energien aus regenerativen Quellen in ausschließlich städtischer Hand. Zum anderen wird so der Weg frei, über weitere Optionen zur schrittweisen Rekommunalisierung der Energieversorgung in Salzgitter nachzudenken. Rekommunalisierung, die gerade in Göttingen vollzogen wurde, und die viele Städte anstreben, weil sich herausgestellt hat, dass der Verkauf von Stadtwerken den Kommunen im Ergebnis wenig oder gar keine Vorteile gebracht, aber die Konzerngewinne maximiert hat.
Die grüne Ratsfraktion wird der Vorlage mit Freude zustimmen.
TOP 5.1 „Nachnutzungskonzept Alt-Klinikum Salzgitter Bad“ (Gemeinsamer Antrag der Ratsfraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen i. S. Erstellung eines Nutzungs- und Entwicklungskonzeptes für das Alt-Klinikum Salzgitter)
Anrede
Im Juli 2012 hat der Rat mehrheitlich entschieden, dass die Stadt Grundstück und Gebäude des Alt-Klinikums in Salzgitter-Bad von der Rhön AG unter von ihm festgelegten Bedingungen zurücknimmt. Beschlossen wurde auch, dass dem Rat über den Vertrag mit dem Rhön-Klinikum und dessen Bedingungen Bericht erstattet wird, und dass sowohl ein langfristiges Nutzungs- und Entwicklungskonzept für die Grundstücksflächen und Gebäude, als auch für die Unterbringung des Gesundheitsamtes entwickelt wird.
Es sind nun 1 ½ Jahre vergangen. Die Berichterstattung im Rat über den Vertrag und die Bedingungen steht bis heute aus. Es sind zwar einzelne Fraktionsvertreter in Gespräche eingebunden gewesen, was im Grundsatz erst einmal zu begrüßen ist. Diese Beteiligungsform ersetzt allerdings kein durch den Rat beschlossenes Verfahren.
Nun hoffen wir zwar immer noch auf den Bericht. Aber eigentlich ist er natürlich Schnee von gestern, weil ja inzwischen Fakten geschaffen worden sind. Doch wir lernen aus Erfahrungen. Nachdem die Nachfrage der grünen Ratsfraktion in der Oktober-Ratssitzung 2013, wann das angekündigte langfristige Nutzungs- und Entwicklungskonzept vorgelegt werde, und wie der Sachstand sei, bis heute von der Verwaltung nicht beantwortet worden ist, und weil sich aus der Übernahme des ehemaligen ,,Klinikums am Berg“ zusätzliche Belastungen für Betriebs- und Instandhaltungskosten in Höhe von 525.000 EUR jährlich ergeben, deshalb wird der Gemeinsame Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen nun ganz konkret und setzt Fristen.
Der Beschlussvorschlag lautet:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Verfahrensvorschlag für die Erstellung eines langfristigen Nutzungs- und Entwicklungskonzeptes für die im Eigentum stehenden Grundstücksflächen und Gebäude des Alt-Klinikums Salzgitter-Bad zu erarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung am 19. Februar 2014 vorzulegen.
2. Das langfristige Nutzungs- und Entwicklungskonzept ist dem Rat spätestens am 16. Juli 2014 zur Beschlussfassung vorzulegen.
Wir bitten um Zustimmung.
TOP 4.7 „Vorranggebiete zur Windenergieerzeugung“ (Regionales Raumordnungsprogramm für den Großraum Braunschweig 2008, 1. Änderung bezüglich der Windenergienutzung (Entwurf) hier: Stellungnahme der Stadt Salzgitter)
Anrede
Mit der städtischen Stellungnahme zu den Windenergie-Planungen des ZGB werden im Sinne eines vorsorgenden Umweltschutzes u.a. Belange des Artenschutzes gegenüber den Planungen des ZGB geltend gemacht. Flächen, die der ZGB nicht im Blick hatte, werden angeboten, z.B. im Bereich der Kläranlage Nord. Und wirtschaftliche Interessen werden ebenso vertreten (Güterverkehrszentrum), wie die Belange des Motorflugclubs Salzgitter. Hier geht es um die Platzrunde des Landeplatzes Drütte, die in Teilen der geplanten Eignungsgebiete liegt.
Im Umwelt- und Klimaschutzausschuss hat die Stellungnahme das Prädikat ,,hervorragend“ erhalten.
Dem schließt sich die grüne Ratsfraktion gern an. Wir möchten den Verfassern der Stellungnahme ein herzliches Dankeschön für diese Arbeit sagen und bitten Sie, Herr Tacke, das entsprechend weiterzuleiten.