Statement Rede zu Sozialbestattungen in Salzgitter 1. Dezember 201225. Oktober 2022 Der Rat der Stadt Salzgitter hat in seiner Sitzung am 28.11.2012 den gemeinsamen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen und SPD zur Neuregelung der Sozialbestattungen in Salzgitter beschlossen. Danach werden Menschen, die in Salzgitter gelebt haben, und deren Bestattungskosten die Stadt zu übernehmen hat, künftig in Salzgitter und nicht mehr aus Kostengründen in Ostdeutschland bestattet. Es sei denn, es liegt eine entgegenstehende Willensbekundung vor. Weiter mit der Rede von Dr. Christa Garms-Babke Sehr geehrte Damen und Herren, der Rat der Stadt Salzgitter hatte im Juni dieses Jahres auf Antrag der Ratsfraktionen der Grünen und der SPD die Verwaltung beauftragt, die Praxis kommunaler Pflichtbestattungen neu zu regeln. Wir haben den Antrag auf Neuregelung initiiert, weil wir nicht wollten, dass Menschen, die in Salzgitter gelebt haben, im Rahmen kommunaler Pflichtbestattungen aus Kostengründen weiterhin in Ostdeutschland bestattet werden. Wir meinen, dass eine solche Praxis weder Angehörigen noch Freunden der Verstorbenen gegenüber vertretbar ist. In der Diskussion über diesen Antrag wurde u.a. der Einwand erhoben, dass nur Menschen außerhalb Salzgitters bestattet werden, die keine Angehörigen haben, oder Angehörige, denen es aus unterschiedlichen Gründen heraus egal ist, wo der Verstorbene bestattet wird. Es gibt Fälle, da wird das sicher zutreffen. Es gibt aber auch Fälle, wie ich ihn kenne. Ich habe erlebt, wie schwer es für einen Menschen ist, weder den Ort zu kennen, an dem der Ehemann begraben ist, mit dem man jahrzehntelang verheiratet war und in Salzgitter gelebt hat, noch die Möglichkeit zu haben, diesen Friedhof aufzusuchen. Dafür reicht das Geld nicht und die lange Fahrt wäre zu beschwerlich. Und weil es aufgrund der bisherigen Regelung in der Praxis eben auch zu einem solchen, wie ich meine, inhumanen Fall kommen konnte, bin ich sehr froh, dass wir für die Zukunft mit der Verwaltungsvorlage 1263/16 zu einer Neuregelung kommen können. Der Beschluss lautet: „Im Rahmen der kommunalen Pflichtbestattung werden Verstorbene, die in Salzgitter gelebt haben, grundsätzlich auch in Salzgitter bestattet, soweit keine entgegenstehende Willensbekundung vorliegt.“ Die Art der Bestattung soll so erfolgen, dass die Namen der Verstorbenen erhalten bleiben, soweit auch hier keine entgegenstehende Willensbekundung vorliegt. Die erforderlichen Mittel wurden in den Haushalt eingestellt. Um Zustimmung wird gebeten.
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