Atomendlager

Historie von Schacht Konrad

Seit Mitte der siebziger Jahre des letzten Jahrhunderts ist ‚Schacht Konrad‘ als Endlager für radioaktive Abfälle im Gespräch. Hier ein kurzer Abriss der zeitlichen Entwicklung der Vorgänge um den Schacht.

Seit Mitte der siebziger Jahre des letzten Jahrhunderts ist ‚Schacht Konrad‘ als Endlager für radioaktive Abfälle im Gespräch. Hier ein kurzer Abriss der zeitlichen Entwicklung der Vorgänge um den Schacht:

  • 1933 Durch Zufall wird bei Bohrungen nach Erdölvorkommen in der Gegend ein umfangreiches Eisenerzlager entdeckt, dass von Salzgitter bis über Gifhorn hinaus in die Heide reicht..
  • 1957 Beginn der bergbaulichen Tätigkeiten mit Abteufen der Schächte Konrad 1 und Konrad 2
  • 1965 Im Frühjahr wird mit der Förderung von Eisenerz begonnen
  • 1974 – 1976 Erste Kontakte zum Bundesministerium für Forschung und Technologie und der Gesellschaft für Strahlenforschung (GSF), angeblich auf Betreiben des Betriebsrates vor dem Hintergrund einer drohenden Unrentabilität der Erzförderung.
  • 1976 Novellierung des Atomgesetztes und damit Festschreibung der Verantwortlichkeit des Bundes für die Endlagerung von Atommüll.
  • 1976 Die Förderung von Eisenerz ist auf dem Weltmarkt nicht mehr konkurrenzfähig und wird eingestellt.
  • 1976 -1982 Voruntersuchung auf Tauglichkeit zur Einlagerung von Atommüll durch die GSF (später Helmholtz-Zentrum).
  • 1982 Einleitung des Planfeststellungsverfahrens durch die physikalisch technische Bundesanstalt (PTB)
  • 1986 Änderung des Planantrages von „schwach und mittelaktivem“ Atommüll auf „schwach wärmeentwickelnden“ Atommüll und damit auf ca. 95 Vol% aller in der Bundesrepublik anfallenden Atomabfälle.
  • 1991 Auslegung der Planunterlagen auf Weisung des Bundes und durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, dass das Land dieser Weisung Folge zu leisten hat.
  • 1992 – 1993 75-tägiger Erörterungstermin mit rund 290 000 Einwendungen.
  • 2000 Unterzeichung des „Atomkonsenses“ durch die Rot/Grüne Bundesregierung und die Energiewirtschaft, in dem es zu Schacht Konrad heißt: “Die zuständigen Behörden schließen das Planfeststellungsverfahren für den Schacht Konrad nach den gesetzlichen Bestimmungen ab. Der Antragsteller nimmt den Antrag auf sofortige Vollziehbarkeit des  Planfeststellungsbeschlusses zurück, um eine gerichtliche Überprüfung im  Hauptsacheverfahren zu ermöglichen.“
  • 2002 Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses durch das niedersächsische Umweltministerium.
  • 2006 Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg. Die Klagen der Kommunen Salzgitter und Vechelde werden unzulässig erklärt, die Klage der Familie Traube als unbegründet abgewiesen.
  • 2007 Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes Leipzig: die Nichtzulassungsbeschwerde der Kläger wird abgelehnt, damit ist die Entscheidung des OVG Lüneburg gültig und der Planfeststellungbeschluss des niedersächsischen Umweltministeriums rechtskräftig.
    Schacht Konrad ist als Endlager genehmigt.
  • 2008 die Klage der Stadt Salzgitter vor dem Bundesverfassungegericht wird abgewiesen, die Stadt Salzgitter sei „nicht beschwerdefähig“.
  • 2009 Das Bundesverfassungsgericht beschließt die Klage der Familie Traube nicht anzunehemen.
  • 2010 Klage der Familie Traube vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.