Koalitionsvereinbarung für die Wahlperiode 2011 – 2016 zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) Unterbezirk Salzgitter mit der SPD-Ratsfraktion und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Salzgitter mit der Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Koalitionsvereinbarung vom 27. Oktober 2011
Der Unterbezirk und die Ratsfraktion Salzgitter der SPD und der Kreisverband und die Ratsfraktion Salzgitter Bündnis 90/Die Grünen schließen für die Dauer der 16.Wahlperiode des Rates der Stadt die nachfolgende Vereinbarung zur Zusammenarbeit.
I. Organisation der Zusammenarbeit
- Basierend auf den Voten der Wählerinnen und Wähler vom 11. September 2011 vereinbaren die Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Salzgitter für die Wahlperiode 2011 bis 2016 die politische Zusammenarbeit.
- Sinn dieser Zusammenarbeit ist es, unter größtmöglicher Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger eine zukunftsorientierte, sozial und ökologisch nachhaltige Kommunalpolitik für Salzgitter zu gestalten. Die finanzpolitischen Möglichkeiten bilden den Rahmen. Bei Wahrung der jeweils parteitypischen Identität bringen sich die Koalitionäre in die gemeinsame kommunalpolitische Arbeit für die Zukunft Salzgitters und zum Wohle ihrer Bürgerinnen und Bürger ein.
- Alle anstehenden Entscheidungen sollen im Sinne einer vertrauensvollen, vom gegenseitigen Respekt getragenen Partnerschaft diskutiert und getroffen werden. Die Koalitionäre verpflichten sich zu einer ausschließlich sachorientierten Zusammenarbeit.
- Zielsetzung der Koalition ist die Stärkung der Einflussmöglichkeiten und die Sicherstellung gemeinsam getragener Mehrheiten im Rat, in den Ratsgremien und den Gremien sonstiger Art. Um die Verantwortung deutlich werden zu lassen und nach außen auch zu dokumentieren, erfolgen Abstimmungen grundsätzlich einvernehmlich. Bei Unstimmigkeiten sind diese im Vorfeld durch eingehende Beratungen im Koalitionsausschuss (s. Ziff. I.7.) möglichst auszuräumen. Bei Entscheidungen, die die Grundwerte der Programme berühren, müssen nach vorheriger Absprache unterschiedliche Abstimmverhalten toleriert werden. Themen, bei denen im Koalitionsausschuss keine Einigung erzielt werden kann, können durch die Koalitionäre eigenständig in die Gremien eingebracht werden. Nummer I (4) Satz 5 stellt allerdings die Ausnahme in der Koalitionsarbeit dar.
- Die Fraktionen führen ihre Arbeit und Sitzungen selbständig durch. Gemeinsame Sitzungen können auf Wunsch einer Fraktion einberufen werden. Zur Abstimmung der Zusammenarbeit findet zwischen Vertreterinnen und Vertretern beider Fraktionen ein regelmäßiger Informationsaustausch statt. Initiativen der Koalitionsfraktionen werden vor der Einbringung in die Entscheidungsgremien der jeweils anderen Fraktion zur Kenntnis gebracht und von beiden Seiten mit dem Ziel der Absprache über Inhalt und Vorgehen beraten. Eine eigenständige Einbringung ist die Regel, gemeinsame Antragstellung möglich. Sämtliche Anträge, die Ziele dieser Koalitions-vereinbarung zum Inhalt haben, sind gemeinsam einzubringen.
- Die Verabredung des Stimmverhaltens in den Ausschüssen erfolgt gleichberechtigt zwischen dem jeweiligen Ausschusssprecher bzw. der Ausschusssprecherin der SPD und dem im Ausschuss vertretenen Mitglied der Grünen. Dabei ist sicherzustellen, dass keine unterschiedlichen Voten in verschiedenen Fachausschüssen zur gleichen Sache zustande kommen (Ausnahmen s. Ziff. I.4.).
- Zur Beratung von Angelegenheiten, die von übergreifender Bedeutung oder zwischen den VertreterInnen in den Fachausschüssen strittiger Art sind, wird ein Koalitionsausschuss gebildet. Ihm gehören je drei VertreterInnen der Koalitionäre an. Ein/e VertreterIn kann von der Parteigliederung ernannt werden. Der Ausschuss tritt vierteljährlich und bei Bedarf zusammen.
Um den Schwerpunkt der politischen Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger deutlich werden zu lassen, werden einzelne politische Ziele in dieser Vereinbarung besonders festgehalten.
II. Politische Schwerpunkte
1. Organisatorisches / Personelles
Die Ausschussstrukturen bleiben analog zur 15. Ratswahlperiode bestehen, mit folgenden
Ausnahmen:
- Neu gebildet wird ein eigenständiger „Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz“. Dem Ausschuss gehören 9 stimmberechtigte Ratsmitglieder an.
- Der bisherige „Umwelt-, Planungs- und Bauausschuss“ wird zum „Ausschuss für Stadtplanung und Bau“. Ihm gehören 9 stimmberechtigte Ratsmitglieder an.
- Die Betriebsausschüsse „SRB“, „Gebäudemanagement, Einkauf und Logistik“ und „Grundstücksentwicklung“ werden um je 2 Mitglieder auf jeweils 9 Mitglieder erweitert. 8 stimmberechtigte Mitglieder gehören dem Rat der Stadt Salzgitter an, ein stimmberechtigtes Mitglied entsenden die Beschäftigten des Eigenbetriebes.
- Der Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter wird gebeten, im Rahmen seiner Organisationshoheit einen eigenständigen Fachdienst „Umwelt- und Klimaschutz“ einzurichten. Die Koalitionäre schaffen dafür durch Rats-beschluss zum nächstmöglichen Zeitpunkt die stellenplanmäßigen Voraus-setzungen.
- Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen soll, soweit mit anderen Fraktionen vereinbart, den Vorsitz im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz erhalten.
- Die Ratsvorsitzende/der Ratsvorsitzende wird auf Vorschlag der SPD-Fraktion gewählt.
- Für die zwei BürgermeisterInnen der Stadt Salzgitter wird in der Hauptsatzung eine Reihenfolge festgelegt und beschlossen.
- Die erste Bürgermeisterin/der erste Bürgermeister wird auf Vorschlag der SPD-Fraktion gewählt.
- Die zweite Bürgermeisterin/der zweite Bürgermeister wird auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen gewählt.
- Die 2011 geänderte aktuelle Dezernatsverteilung wird nach einem Jahr evaluiert und auf ihre Auswirkungen überprüft.
- Vorlagen, die in Ausschüssen in die Fraktionen zur Beratung zurückverwiesen werden, sollen soweit möglich noch einmal im Fachausschuss beraten und erst danach in den Entscheidungsgremien abschließend behandelt werden.
- Die Nachvollziehbarkeit von Sitzungen soll für die BürgerInnen gewährleistet sein. Vorlagen könnten z.B. durch Einsatz eines Beamers dargestellt oder durch Vorhaltung entsprechender Kopien verdeutlicht werden.
- Ein Auskunfts- und Antragsrecht für beratende Mitglieder in den Ausschüssen wird eingeführt bzw. wieder zugelassen.
- Eine gleichberechtigte weiblich-männliche Fraktions-Doppelspitze mit entsprechenden Änderungen der rechtlichen Instrumente (Rats-Geschäftsordnung, Satzung über Aufwandsentschädigung) wird eingeführt.
- Der Aufsichtsrat der ASG Abwasserentsorgung Salzgitter GmbH wird um zwei Sitze auf 11 Mitglieder erweitert. Zukünftig werden die Beschäftigten einen Vertreter oder eine Vertreterin stimmberechtigt in den Aufsichtsrat entsenden können.
2. Wirtschaft, Arbeit und Stadtentwicklung
Die Koalitionsfraktionen werden sich gemeinsam mit der Stadt Salzgitter und der städtischen Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WIS) für die Förderung der örtlichen Großbetriebe, der kleinen- und mittelständischen Betriebe, der FreiberuflerInnen und des Handwerkes einsetzen und die Bemühungen intensivieren, neue Unternehmen nach Salzgitter zu orientieren.
- Bei der Aufstellung der städtischen Leitlinien soll eine einseitige Akzentuierung vermieden werden. Es sollen daneben u.a. Umwelt- und Klimaschutzaspekte, sowie Aspekte des demographischen Wandels berücksichtigt werden.
- Gewerbe- und Industriegrundstücke sollen bedarfsgerecht vorgehalten werden. Es soll geprüft werden, wo Industrieflächen für einen 24-Stundenbetrieb möglich sind.
- Ein Schwerpunkt soll bei der Ansiedlung und Förderung von Unternehmen im Bereich umweltschonender Technologien und erneuerbarer Energien liegen. Mit Unterstützung der Stadt soll das Gewerbegebiet Peiner Straße in diesem Sinne vermarktet werden.
- Im Rathaus soll eine „Servicestelle Wirtschaft“ geschaffen werden. Sie soll bei der Stadtverwaltung als Anlaufstelle für die örtliche Wirtschaft die internen Maßnahmen der verschiedenen Fachdienste koordinieren und die Bear-beitung merklich beschleunigen.
- Das Umsiedlungsvorhaben „Watenstedt“ wird weiterverfolgt. Zur Umsetzung sollen Fördermittel vom Land, Bund und von Stiftungen sowie Mittel der angrenzenden Großbetriebe eingeworben werden.
- Die Innenstadtbelebung in Lebenstedt und Bad ist über Fördermaßnahmen durch die Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WIS) zu verbessern.
- Interkommunale Zusammenarbeit wird unterstützt. Es ist zu prüfen, mit welchen Gebietskörperschaften dazu Möglichkeiten bestehen. Die Kosten-ersparnis muss belegt, der Bürgerservice mindestens erhalten bleiben. Die Arbeitsplatzsicherheit der Beschäftigten der Stadt Salzgitter muss gegeben sein.
- Die städtischen Gesellschaften bleiben erhalten.
- Die Beschäftigungssicherung bei der Stadt Salzgitter, der Wirtschafts-förderungsgesellschaft (WIS), der Sport- und Freizeit GmbH (SFS), der Thermalsolbad GmbH (TSB) und der ASG Abwasserentsorgung Salzgitter GmbH (ASG) wird bis zum 31.12.2016 beschlossen.
- Zur Würdigung des Engagements und des Einsatzes für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Salzgitter werden im Rhythmus von zwei Jahren auf Vorschlag besonders engagierte Gewerkschaftsmitglieder, UnternehmerInnen und MittelständlerInnen im Rahmen eines Empfanges ausgezeichnet. Die Verwaltung soll hierzu Ehrungsrichtlinien erarbeiten.
- Der Tourismus in Salzgitter-Bad soll unter Einbeziehung und Prüfung eines naturnahen Erlebnistourismuskonzepts gefördert werden. Kuranwendungen sollen im derzeitigen Rahmen weiter möglich sein und aktiv unterstützt werden. Die Nord-Süd-Verbindung in Salzgitter-Bad soll mit dem Ziel einer besseren Erreichbarkeit der Altstadt geprüft werden.
- Die Burg Gebhardshagen soll, ohne den Charakter des Burgkerns zu verändern, so ausgebaut werden, dass einerseits die Belange der wachsenden Fachhochschule und ihrer unterzubringenden Studenten (Studentenhilfswerk) berücksichtigt werden, andererseits eine fußläufige Versorgung der älter werdenden Bevölkerung durch einen Einkaufsmarkt sichergestellt werden kann. Parallel dazu wird die Schaffung eines Geozentrums im „Geopark Braunschweiger Land“ geprüft.
- Der Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) wird vorangetrieben Auf eine bedarfsgerechte Taktung ist zu achten. Die Linien, die die „großen“ Stadtteile verbinden, werden möglichst nicht weiter eingeschränkt. Die Linien der KVG in die „kleineren“ Stadtteile werden überprüft und wenn nötig ergänzt.
Die Koalitionsfraktionen sind entschieden gegen eine weitere Einschränkung im Betrieb des Schienenverkehres. Es werden weitere Verbindungen gefordert. Bei Auflösung eines Haltepunktes innerhalb des Stadtgebietes werden die Koalitionäre gemeinsam bei den zuständigen Gremien intervenieren und dagegen stimmen.
Die Einrichtung eines Busbahnhofes im Bahnhofsbereich wird zur besseren Verknüpfung mit der Schiene angestrebt.
- Langfristig wird eine Rekommunalisierung von Leistungen der Daseins-vorsorge angestrebt. Auch die Möglichkeit der Neugründung kommunaler Unternehmen in interkommunaler Zusammenarbeit soll überprüft werden.
Es werden keine weiteren Beteiligungen der Kommune verkauft.
- Das Auslaufen der Wasserbezugsverträge zwischen der WEVG und der Salzgitter Flachstahl bietet die Möglichkeit, weiterhin hartes Wasser zu beziehen oder auf weiches Wasser oder Mischwasser umzustellen. Die Bürgerinnen und Bürger werden durch die beschlossene Haushaltsbefragung in die Entscheidungsfindung einbezogen. Im Rahmen von Informations-veranstaltungen in verschiedenen Stadtteilen sollen die Vor- und Nachteile der verschiedenen Wasserqualitäten sowie die Wasserbezugsquellen hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit, ihrer Auswirkungen auf Mensch, Natur und Umwelt dargestellt werden. Die Auswirkungen auf die Wasserpreise sollen erläutert werden. Zur weiteren Objektivierung der Informationsveranstaltungen soll die Stadt Salzgitter eine/n weitere/n unabhängige/n GutachterIn zu den Informationsveranstaltungen hinzuziehen.
3. Umwelt und Klimaschutz
- Zum geplanten Atommüllendlager Schacht Konrad wird eine Resolution mit drei zentralen Forderungen eingebracht: 1. Ein Moratorium zur Neubewertung der Endlagerpläne nach dem Scheitern der nicht-rückholbaren Endlagerung in der ASSE. 2. Die Aufgabe des Konzepts nicht-rückholbarer Endlagerung. 3. Ein deutschlandweites, transparent gestaltetes Suchverfahren nach Standort-alternativen für die Entsorgung aller Arten radioaktiver Abfälle an einem Endlagerstandort in getrennten Bereichen.
- Zur Unterstützung ihrer Arbeit soll die Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad einen Zuschuss von 16.000 € jährlich erhalten.
- Die vertragliche Planungssicherheit für BUND, NABU, AG Schacht Konrad, wird analog zu anderen freiwilligen Leistungen im sozialen, kulturellen und sportlichen Bereich, bis zum Ende der 16. Legislaturperiode gewährleistet.
- Eine pflanzengerechte und ökologische Grünpflege ohne den Einsatz von Herbiziden wird für Salzgitter umgesetzt. Die Überprüfung der Auswirkungen erfolgt nach 2 Jahren. Um die Grünpflege und die Beseitigung von Wild-kräutern zu gewährleisten, wird die Schaffung von sozialversicherungs-pflichtigen Arbeitsverhältnissen im SRB angestrebt.
- Die Sicherung der Grün- und Waldflächen durch rechtliche Instrumente wird angestrebt. Änderungen werden mit BürgerInnenbeteiligung durchgeführt.
- Die Erstellung von Umweltprogrammen und –berichten wird durchgeführt.
- Starkstromleitungen sind unterirdisch in HGÜ-Technik zu verlegen. Die Kommune wird alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um dieses durchzusetzen.
- Die Aktivitäten gegen die Ansiedlung und Ausweitung der industriellen Massentierhaltung in Salzgitter werden im Sinne des Ratsbeschlusses vom 25. Mai 2011 fortgesetzt.
- In der Verwaltung wird eine Stelle „Energieberatung“ angesiedelt, bei der sich die Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger über Möglichkeiten des Energiesparens informieren können.
- Die Möglichkeiten, Dächer städtischer Gebäude für Solaranlagen zur Verfügung zu stellen, sollen verbessert werden.
- Die Eigennutzung städtischer Dächer für Solaranlagen soll verstärkt werden.
- Schulen sollen für die Eigennutzung von Solaranlagen auf ihren Dächern keine Pacht an die Stadt zahlen.
- Ein jährlicher Umweltpreis für Schulen und Kindertagesstätten wird ausgeschrieben.
- Die BürgerInnen werden im Vorfeld der politischen Beratung durch Foren und Versammlungen stärker bei Planungen und Projekten, die sie betreffen, beteiligt.
4. Bildung
- An zwei Standorten wird ein Pilotprojekt „Familienzentrum“ installiert. Die Pilotphase soll 2 Jahre betragen. Eine Fortsetzung und Ausweitung ist bei erfolgreicher Pilotphase anzustreben.
- Die Kinderbetreuungszeiten in Kindertagesstätten sind abhängig vom Bedarf, in Randzeiten, in Ferienzeiten und für Schichtarbeiter auszuweiten.
- Zur weiteren Qualitätssteigerung in den Kindertagesstätten sollen die Mittel für Fortbildungskosten, Verfügungszeiten sowie Urlaubs- und Krankheitsvertre-tungen der MitarbeiterInnen überprüft werden.
- Die Drittkraft in Kinderkrippen wird beibehalten.
- In Gebhardshagen und Thiede werden Spielerlebniswelten geschaffen. Ähnlich dem Piratenspielplatz und dem Ausbau des Roxy-Spielplatzes in Salzgitter-Bad soll auch in den nächstgrößten Stadtteilen eine Attraktion in diesem Bereich entstehen. Angebote für Jugendliche sind dabei ebenfalls zu organisieren.
- Eine Elternbefragung für die Errichtung einer Integrierten Gesamtschule in Salzgitter-Bad wird zeitnah auf den Weg gebracht. Der Stadtteil Gebhards-hagen soll weiterhin Standort für eine Schule im Sekundarbereich I sein.
- Die Grundschulstandorte werden nach klaren Kriterien (keine Unterschreitung der Schülerzahl 14 bei zwei aufeinanderfolgenden Jahrgängen, siehe SPD-Antrag Nr. 6243/15) abgesichert.
- Alle Grundschulen sollen Ganztagsschulen werden. Hierzu soll sich die Stadt Salzgitter auf Landesebene für eine bessere Ausstattung der Schulen einsetzen. Der Rat der Stadt unterstützt dieses durch eine Resolution an die Niedersächsische Landesregierung, gebundene statt offene Ganztagsschulen zu genehmigen. Parallel bzw. übergangsweise verstärkt die Stadt Salzgitter ihre Unterstützung für die Nachmittagsbetreuung.
- Bei den Schulen und Kindertagesstätten werden stichprobenartig Schadstoff-messungen vorgenommen. Ziel ist die Entwicklung eines Schadstoffkatasters.
- Das Projekt „Berufsorientierung und Nachwuchssicherung für gewerblich-technische und naturwissenschaftliche Berufe (Bona) Salzgitter“ ist auf soziale Berufe und auf das Handwerk auszudehnen oder ein Alternativprojekt zu entwickeln.
- Bei den Berufsbildenden Schulen (BBS) ist ein Konzept vorzulegen, in welcher Form es zu Kooperationen mit anderen Berufsbildenden Schulen in der Region kommen kann.
- Mehr Schulsozialarbeit an Schulen mit Beteiligung des Landes und aus Mitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes wird umgesetzt. Die Priorität soll bei den Grundschulen liegen, die einen besonderen Bedarf haben. Weitere Schritte sind unter finanziellen und pädagogischen Gesichtspunkten zu prüfen. Die Auslastung der SchulpsychologInnen wird geprüft. Auf dieser Grundlage werden weitere Maßnahmen diskutiert.
- Die Arbeitsorganisation der SchulhausmeisterInnen und RaumpflegerInnen wird überprüft. Eine Verbesserung u.a. in Zeiten von Krankheits- und Urlaubs-vertretungen wird angestrebt.
- Die Verwaltung erstellt ein Konzept für den zeitnahen Bau einer Mensa im Schulzentrum Fredenberg.
- Die Ausgabe von Mittagessen in Ganztagsschulen ist sicherzustellen.
5. Jugend, Familie und Soziales
- Keine Unterschreitung der Gesamtsumme der Haushaltsmittel auf der Basis 2011 für freiwillige Leistungen zuzüglich des Inflationsausgleichs.
- Die stärkere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowie deren InteressenvertreterInnen wird durch geeignete Instrumente umgesetzt, z.B. Jugendparlament und Kinderkommission.
- Die Anpassung der Honorare von Tagesmüttern/-vätern an die Landes-zuschüsse wird umgesetzt.
- Familienhebammen sind als zusätzliche niedrigschwellige Hilfen in Salzgitter zu implementieren.
- Das Jugendzeltlager Neuwerk bleibt erhalten und ist vertraglich langfristig abzusichern.
- Die Städtepartnerschaften sind, insbesondere durch Jugendaustausch-maßnahmen, neu zu beleben. Die Orientierung in unsere Partnerstädte ist gerade in Gesprächen mit Schulen und Jugendorganisationen hervorzuheben und zu unterstützen. Neue Städtepartnerschaften werden derzeit nicht unter-stützt.
- Die Errichtung eines Jugendgästehauses bzw. einer Jugendherberge ist in Gesprächen mit dem Deutschen Jugendherbergswerk, mit Sponsoren und den Großbetrieben zu prüfen.
- Ein kommunaler Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behinderten-rechtskonvention ist in enger Abstimmung mit dem Beirat für Menschen mit Behinderungen zu erstellen. Die Barrierefreiheit beim Wohnen, Arbeiten, Leben, in allen öffentlichen Gebäuden sowie auf allen Plätzen ist dabei zu verankern.
- Vorschläge des Beirates für Menschen mit Behinderung und des SeniorInnenbeirates sollen unter Berücksichtigung der finanzpolitischen Möglichkeiten (Ziff. I.2) hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit geprüft werden.
- Angebote für aktive SeniorInnen werden verstärkt angeboten, z.B. PC-Schulungen für SeniorInnen.
- Die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter wird unterstützt.
- Programme für altersgerechtes und barrierefreies Wohnen sind in Kooperation mit den Wohnungsbaugesellschaften zu entwickeln.
- Der Service für Bürgerinnen und Bürger insgesamt und besonders in den kleinen Stadtteilen ist zu verbessern.
- Die Praxis im Umgang mit Sozialbegräbnissen soll soweit geändert werden, dass Bestattungen in Salzgitter vorgenommen werden.
6. Sport, Freizeit und Kultur
- Das Hallenfreibad Lebenstedt bleibt bestehen, soll bedarfsgerecht modernisiert und zur besseren Vereinbarkeit von Sport und öffentlichem Badebetrieb durch eine weitere Halle ergänzt werden. Die Finanzierung der Maßnahme soll aus Mitteln der VVS (Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH) Salzgitter erfolgen.
- Die Sportförderung soll um 45.000 Euro erhöht und zweckgebunden für die Unterhaltung von Sportanlagen zur Verfügung gestellt werden.
- Die Koalitionsfraktionen unterstützen den Neubau einer Sportanlage in Salzgitter-Lichtenberg. Es wird eine Machbarkeitsstudie dazu erstellt.
- Ein Konzept für einen Treffpunkt Jung und Alt am Salzgittersee in der Höhe des Piratenspielplatzes wird erstellt, eingebunden in ein Konzept der stärkeren Anbindung der Lebenstedter Innenstadt mit dem Naherholungsgebiet Salzgitter-See. Ziel ist eine stärkere Attraktivitätssteigerung des Promenaden-bereiches zwischen DLRG-Turm und den seeanliegenden Vereinen.
- Es soll ein Kulturentwicklungsplan erstellt werden. Aus dem Plan sind dann notwendige Maßnahmen abzuleiten, bspw. die Schaffung weiterer attraktiver Ausstellungsflächen.
- Die Privatisierung der Musikschule wird abgelehnt, intra- und interkommunale Kooperationen sind möglich.
7. Integration
- Ein Runder Tisch / Integrationsnetzwerk ist zu gründen
- Das Integrationskonzept ist zeitnah zu entwickeln.
- Sprachkurse sind anzubieten und auf die Zielgruppe angepasst zu bewerben.
8. Feuerwehr und öffentliche Ordnung
- Die Berufsfeuerwehr bleibt auch bei einem Absinken der Bevölkerungszahl auf unter 100.000 erhalten.
- Die Ausstattung der Berufsfeuerwehr und der freiwilligen Feuerwehren ist dem technischen Stand anzupassen.
- Die Unterstützung der Jugend- und Kinderfeuerwehren ist besonders geboten und wird von den Koalitionsfraktionen getragen.
- Die Hundeauslaufwiesen am Salzgittersee sollen eingezäunt und unterhalten werden.
Salzgitter, 27. Oktober 2011