Das war eine besonders erfreuliche Botschaft für Grüne in Salzgitter, die der neue niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel im Rahmen seiner Konrad-Einfahrt am 27. Mai 2013 in Salzgitter verkündete, setzen wir uns doch schon jahrelang für eine Neubewertung des nicht-rückholbar konzipierten Endlagerprojekts Schacht Konrad ein. In der rot-grünen niedersächsischen Koalitionsvereinbarung ist dieses nun festgelegt worden.
Die Gründe für eine Neubewertung sind für uns vielfältig, u.a.
- ist das Konzept nicht-rückholbarer Endlagerung angesichts des prinzipiell zeitlich und räumlich begrenzten Wissens und der menschlichen Fehlbarkeit ethisch nicht verantwortbar, insbesondere auch im Hinblick auf künftige Generationen. Sichtbarer Beweis ist das ASSE-Desaster.
- Die Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) ist sowohl am gescheiterten Projekt ASSE als auch am Konrad-Projekt maßgeblich beteiligt. Die Langzeitgarantien für die ASSE hielten keine 20 Jahre, für Konrad werden eine Million Jahre Sicherheit prognostiziert.
- Konrad ist wie die ASSE ein Gewinnungsbergwerk. Es ist mittlerweile Konsens in Fachkreisen, Endlagerstätten nicht in Gewinnungsbergwerken einzurichten.
- Unter wirtschaftlichen, logistischen und sicherheitstechnischen Aspekten ist die Entsorgung aller radioaktiven Abfälle an einem einzigen Standort in Deutschland sinnvoll und zu prüfen.
- Der Langzeitsicherheitsnachweis für Konrad ist nicht belastbar. Zum einen angesichts der vorgenannten Begrenzung menschlichen Wissens, zum anderen aufgrund methodischer und technischer Mängel. Hier wurden vielfältige Einwände im Planfeststellungsverfahren erhoben, die der Genehmigungsbehörde offensichtlich aber nicht genehmigungsrelevant erschienen.
Beim Ausbau Konrads zum Endlager werden nun unterschiedliche Probleme offenbar. Deutlich bei der Besichtigung der aktuellen Problemzonen Konrads wird und Stefan Wenzel brachte es untertage auf den Punkt, dass die vor 20/30 Jahren getroffenen Annahmen „mit der Wirklichkeit nur wenig zu tun haben.“ Die Planunterlagen sind veraltet und müssen dem Stand von Wissenschaft und Technik angepasst werden. Die Technik im Bergwerk stammt teilweise aus den 1930er Jahren. Die Standfestigkeit der Stätte ist durch statische Probleme im Grubengebäude und im Bereich der Schachteinfahrt beeinträchtigt. Es stellen sich u.a. Fragen zur Gebirgsmechanik, hinsichtlich des Wasserzutritts im Grubengebäude, letztendlich zur Langzeitsicherheit des Projekts.
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat in entsprechenden Zeitabständen gegenüber dem Nieders. Umweltminister den Nachweis zu erbringen, dass der Ausbau der Lagerstätte und die geplante Endlagerung der Abfälle dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen. Dieser Stand dürfte sich spätestens mit den neu zu erstellenden Entsorgungskriterien in etwa 2 Jahren sehr verändern, auch und gerade hinsichtlich der Frage der Nicht-Rückholbarkeit radioaktiver Abfälle, der Definition von Abfallkategorien und der Frage, wie viele Entsorgungsstätten bereitgehalten werden sollen. Es ist daher zu fordern, dass
- die noch zu entwickelnden Entsorgungskriterien durch die geplante neue Kommission und damit der auch atomrechtlich vorgeschriebene Stand von Wissenschaft und Technik auf Schacht Konrad angewendet werden,
- auch betreiberunabhängige GutachterInnen zur Beurteilung des Standes von Wissenschaft und Technik beim Ausbau des Konrad-Projektes und der geplanten Endlagerung beauftragt werden,
- alle Arten radioaktiver Abfälle in das geplante Standortsuchverfahren für ein Endlager in Deutschland einbezogen werden,
- die Entsorgung aller radioaktiven Abfälle in einem Endlager insbesondere auch unter wirtschaftlichen, logistischen und sicherheitstechnischen Aspekten geprüft wird.
Christa Garms-Babke