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30.04.2017

Kunstrasenplätze: Gefährdungen für FußballerInnen ausschließen

In Deutschland gibt es keine gesetzlichen Vorschriften oder genaue Regelungen zum Verbot oder zur Begrenzung dieser gesundheitsschädlichen Gummikügelchen aus Altreifen, das Umweltbundesamt spricht von einer Grauzone. Behörden raten davon ab, das schwarze Granulat aus alten Autoreifen zu verwenden. Es ist davon auszugehen, dass Gummigranulat nicht abriebstabil ist und Sporttreibende, insbesondere Jugendliche und Kinder, möglicherweise den schadstoffbelasteten Stäuben ausgesetzt sein können.

In Deutschland liegen auf etwa jedem zweiten Kunstrasenplatz Gummikügelchen aus alten Reifen. Dabei können als Alternative kleine grüne Kügelchen aus Neugummi verwendet werden, die keine schädlichen Auswirkungen haben und deren Verwendung sogar vom Deutschen Fußballbund empfohlen wird.

Laut Grünen-Ratsherr Wolfgang Rosenthal sollten deshalb in Salzgitter die Kunstrasenplätze vorsorglich und zum Schutz der Sporttreibenden einem Schadstoffscreening unterzogen werden, wie es auch zum Beispiel bei den Schulen durchgeführt wird.

Um weitere Erkenntnisse für Salzgitter zu erhalten und gegebenenfalls notwendige Folgemaßnahmen einleiten zu können, hat die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen folgende Fragen an die Verwaltung gestellt:

1. Welche Erkenntnisse liegen der Stadt Salzgitter und/oder der Bäder, Sport und Freizeit- GmbH über mögliche Gefährdungen bei Verwendung von Gummigranulat auf Kunstrasenplätzen vor?

2. Wie viele Kunstrasenplätze werden in der Stadt Salzgitter für sportliche Zwecke benutzt?

3. Welche Mittel kommen zur Pflege dieser Kunstrasenplätze zur Anwendung?

4. Sind in Salzgitter Fälle von gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei der Benutzung von Kunstrasenplätzen bekannt?

5. Ist beabsichtigt, aufgrund der Untersuchungen und Erkenntnisse in den Niederlanden eine entsprechende Überprüfung und Bewertung der Kunstrasenplätze in Salzgitter einschließlich der angewendeten Pflegemethoden vorzunehmen?

Die Grüne Ratsfraktion bleibt am (Fuß)-Ball!

 



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